Rundenwettkampfübersicht
Der Hubertus Peterskirchen nimmt zur Zeit mit drei Mannschaften (eine Herren- u. zwei Jugendmannschaften) an den Rundenwettkämpfen (Luftgewehr) im Alzgau Trostberg teil.
Besonders erfreulich ist es, dass im Jahre 2000 erstmals in der Vereinsgeschichte eine Jugendmannschaft ins Leben gerufen wurde. Leider haben unsere Damen derzeit immer noch keine Mannschaft, aber mit unserer Monika (bei Herrenmannschaft) ist das "schwache Geschlecht" dennoch vertreten.
Die aktuellen Tabellen unserer Mannschaften: Rundenwettkampfergebnisse Alzgau Trostberg
Saisonabschlüsse der letzten Jahre:
Unsere gegenwärtigen Rundenwettkampfschützen:
| Herrenschützen I (Klasse C1): | Johann Unterforsthuber, Thomas Unterforsthuber, Josef Köck, Lorenz Erl, Tobias Gerauer, Stefan Erl, Monika Salfer, Michael Huber |
| Jugendschützen I (C-Jugend): | Petra Salfer, Irmi Pürner, Andrea Bruckeder, Silvia Hellmeier |
| Jugendschützen II (C-Jugend): | Hubert Danzl, Martin Mayer, Korbinian Mayer, Sebastian Gerauer |
Unsere Herrenmannschaft:

Wettkampfbedingungen (für Neulinge):
Es müssen bei beiden Altersklassen
pro Schütze 40 Schuss abgegeben werden, wobei die Schussbilder nach ganzen
Ringen gewertet werden. Während bei den Herren/Damen/Senioren(innen) jeweils vier
Schützen eine Mannschaft bilden, setzt sich eine Jugendmannschaft aus drei
Schützen zusammen.
Die Ringzahlen der Einzelschützen werden zum Gesamtergebnis addiert.
Die Wertung erfolgt nach dem Punktesystem 2-1-0.
übrigens: Jeder Schütze muss diese 40 Schuss innerhalb von 75 Minuten abfeuern. Es darf auch eine unbegrenzte Zahl an Probeschüssen auf einem separaten Streifen gemacht werden; wenn aber die zu wertenden Streifen begonnen werden, darf zwischendurch kein Probeschuss mehr abgefeuert werden!
Die weiteren Regelungen:
Rundenwettkampfordnung des Bayerischen Sportschützenbundes
Fassung vom 20.11.2004, gültig ab der Runde 2004/2005 (damit werden alle vorherigen Bekanntgaben ersetzt). Die Ligen des DSB (Bundes-, Regional- und Bayernliga) werden in gesonderten Ausschreibungen bekannt gegeben.
1. Durchführung
Diese Ordnung ist maßgebend für die Durchführung der Rundenwettkämpfe im BSSB. Sie gilt für Luftgewehr und Luftpistole.
Sollten Gaue, bzw. Bezirke weitere Disziplinen in ihr Rundenwettkampfprogramm aufnehmen, so sind diese ebenfalls analog dieser RWK-Ordnung durchzuführen. Startberechtigt sind nur Mitglieder, die über die Vereine für die sie starten, dem BSSB gemeldet sind und über einen entsprechenden RWK-Eintrag im Schützenausweis verfügen. Pro Mannschaft ist ein (1) Ausländer startberechtigt. Mitglieder, die nach dem 1. Wettkampf in den Verein aufgenommen werden, unterliegen nach ihrem Eintritt (Meldung beim Gau) einer Sperre von einem halben Jahr.
Startberechtigte Stammschützen der Bundes-, Regional- oder Bayernliga sind bei den BSSB-Rundenwettkämpfen nicht startberechtigt. Für alle Ersatzschützen gilt der Punkt 2.3.4., sofern sie für den Verein starten für den sie eine Bundes-, Regional- oder Bayernligalizenz haben.
Die Rundenwettkämpfe werden als Mannschaftskämpfe auf gegenseitigen Besuch ausgetragen. Eine Einzelwertung bleibt dem Veranstalter (Gau oder Bezirk) überlassen. Die Durchführung und Leitung der Rundenwettkämpfe unterstehen auf Gauebene dem Gausportleiter auf Bezirksebene dem Bezirkssportleiter, bzw. den jeweils dazu Beauftragten.
1.1 Wettbewerbe
In den Bezirksligen (Bezirksklassen) und der obersten Gauliga (Gauklasse) werden jeweils 40 Schuß in einer "Offenen Klasse" geschossen. Hier wird nach den jeweiligen Punkten der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes (DSB) geschossen.
Optische Zielhilfsmittel dürfen in den Bezirksligen (Bezirksklassen) und der obersten Gauliga (Gauklasse) ab der Altersklasse verwendet werden. Die Verwendung des Federbocks ist nicht zugelassen.
Zur Auswertung sind Ringlesemaschinen, die von der Technischen Kommission des DSB zugelassen sind, erlaubt. Ebenso können elektronische Scheiben verwendet werden. Hier müssen mindestens 4 Anlagen zur Verfügung stehen.
2. Austragung
2.1 Zeit der Austragung, Termine
Die Wettkämpfe finden nach dem Terminplan des Gaues oder des Bezirkes statt. Die darunter liegenden Ligen (Klassen) müssen im Einvernehmen mit dem zuständigen RWK-Leiter so gelegt werden, daß Auf- und Abstiegskämpfe zur obersten Gauliga (Gauklasse) gewährleistet sind. Einer Verlegung eines Termins kann stattgegeben werden. Urlaub oder Krankheit sind keine Verlegungsgründe. Notwendig gewordene Verlegungen bedürfen der Genehmigung des Rundenwettkampfleiters, der umgehend zu verständigen ist. Der Gegner ist mindestens eine Woche vor dem Wettkampf mit einer neuen Terminabgabe zu verständigen.
2.2 Einteilung
Bei den Bezirken und Gauen sind je nach Beteiligung Klassen zu bilden, die leistungsfähig unterteilt werden. Siehe nachfolgendes Schema:
Oberliga Bezirksklasse A
II
Bezirksliga Bezirksklasse B
II
Gauliga Gauklasse
Diese Klassen werden wiederum in Gruppen aufgeteilt. Die Gruppen sollen nach Möglichkeit regional beieinander liegen damit weite Anfahrtswege vermieden werden. Eine Gruppe soll möglichst aus sechs Mannschaften bestehen.
2.3 Mannschaften
2.3.1
Eine Mannschaft der Bezirksligen (Bezirksklassen) und der obersten Gauliga (Gauklasse) besteht aus 4 Schützen und kann sich aus Teilnehmern aller Wettkampfklassen zusammensetzen (Ausnahme siehe Punkt 6). Behinderte (Beiblatt zum Schützenausweis) können bei Luftgewehrmannschaften eingesetzt werden.
2.3.1.1
Luftpistolenschützen können auf Antrag über den Bezirk beim BSSB für den RWK den Rollstuhl oder den Hockerbeantragen.
2.3.1.2
Schützen, die in klassengebundenen Gruppen starten (z.B. Damen, Junioren, Altersschützen) können im Laufe eines Sportjahres nicht mehr in einer offenen Klasse starten. Dieses gilt sinngemäß auch für Schützen, die das Wettkampfjahr in der offenen Klasse begonnen haben. Die Alterseinteilung entspricht der Sportordnung des DSB.
2.3.2
Die Schützen müssen vor Beginn des Wettkampfes namentlich in die Wettkampfliste eingetragen werden.
2.3.3
Jeder Rundenwettkampfteilnehmer kann nur für den Verein starten, für den er eine gültige Startberechtigung (Schützenausweis und Mitgliedschaft) des BSSB besitzt. Ein Rundenwettkampfteilnehmer kann im gleichen Wettbewerb nur für einen Verein, einen Landesverband und nur in einer Liga starten. Jeder Schütze muß vor Beginn des Wettkampfes diesen Nachweis vorlegen.
2.3.4
Als Mannschaftsmeldung (Stammschützen) für den Rundenwettkampf gilt die erste Ergebnismeldung. Diese Stammschützen müssen mindestens 30 % der (Mannschafts-)Wettkämpfe bestreiten. Erreicht einer der Stammschützen die 30% nicht, wird die Mannschaft disqualifiziert, die Jahreswertung auf Null gesetzt und steigt ab. Etwaige Ausnahmen obliegen der Prüfung und Entscheidung durch den nach Punkt 1 Zuständigen. Sollten beim ersten Wettkampf Ersatzschützen eingesetzt werden, so sind in der Ergebnismeldung die ausgefallenen Schützen aufzuführen, also die Schützen, die die eigentliche Mannschaft bilden würden.
Die Ersatzschützen müssen auf der Wettkampfliste mit einem "E" gekennzeichnet sein. Die ausgefallenen Schützen dürfen nicht in einer niedrigeren Klasse starten. Schützen die für eine zweite oder dritte Mannschaft gemeldet waren, können (gleich ob sie als Einzel- oder Mannschaftsschützen geschossen haben) ohne Sperrfrist sofort in einer höheren Mannschaft starten. Sie bleiben für ihre Klasse startberechtigt.
Schützen, die mit der 1. Wettkampfmeldung zu Stammschützen werden, dürfen zuvor in den niedrigeren Ligen in der laufenden Saison nicht starten, bzw. gestartet sein. Im Vergehensfall wird bei Ringwertung das Ergebnis des Schützen auf Null gesetzt; bei Punktewertung wird die Mannschaftswertung auf 0:5 gesetzt.
Schützen die in einer oder mehreren höheren Klassen (Mannschaften) öfter als zweimal geschossen haben, können in der laufenden Runde nicht mehr in einer niedrigeren Klasse schießen. Sie haben sich mit dem 3. Einsatz in der Klasse, in der sie beim 3. Einsatz eingesetzt waren, festgeschossen.
2.3.5
Ergebnisse von Schützen die nicht startberechtigt waren, werden weder für die Mannschaft noch als Einzelschützen gewertet.
2.3.6
Schießen Mannschaften des gleichen Vereins in einer Gruppe, so können die Mannschafts- und die Ersatzschützen nicht untereinander ausgetauscht werden. In einer Gruppe können von einem Verein nur zwei Mannschaften starten. Schießen mehrere Mannschaften eines Vereins in verschiedenen Gruppen in der gleichen Klasse, so können diese Schützen ebenfalls nicht untereinander ausgetauscht werden.
2.4 Vorschießen
Wird ein Schütze zu einer Veranstaltung oder Schießen des Gaues, des Bezirkes,des Landesverbandes oder des DSB einberufen, so darf dieser Wettkampf vorgeschossen werden (beide Mannschaften). In Ausnahmefällen können jedoch auch Einzelschützen vorschießen. Es ist nicht gestattet, daß sich nur Schützen einer Mannschaft am Stand befinden.
2.5 Startversäumnis
Tritt eine Mannschaft zur festgesetzten Zeit nicht an so werden der wartenden Mannschaft die Punkte gutgeschrieben. Sollten für Einzelschützen Sonderabsprachen der Mannschaftsführer ausgemacht worden sein, so beginnt die Wettkampfzeit dieser Schützen mit der durch die Mannschaftsführer festgelegten Zeit. Treten einzelne Schützen, ohne vorherige Sonderabsprachen, nach Beginn des Wettkampfes an, so endet deren Schießzeit mit Ende des bereits laufenden Wettkampfes.
3. Auswertung
Der gastgebende Verein stellt die Scheiben (elektronische Scheiben sind zugelassen) und die Ergebnislisten. Die beschossenen Scheiben bzw. Ausdrucke der elektronischen Anlagen werden vom gastgebenden Verein vier Wochen aufbewahrt.
Die Auswertung erfolgt nach Beendigung des Wettkampfes von beiden Mannschaftsführern und einem Schützen des Gastvereins. Ihre Entscheidungen sind gültig. Eine Nachkontrolle und eventuelle Berichtigung durch den RWK-Leiter ist möglich. Wird eine Ringlesemaschine verwendet, so gilt der dort ermittelte Schußwert.
Alle Rundenwettkampfergebnisse müssen spätestens 3 Tage nach dem Wettkampf (Poststempel) dem Rundenwettkampfleiter zugestellt werden. Die Zusendung der Ergebnisse erfolgt durch den siegenden Verein. Bei Punktgleichheit ist der gastgebende Verein für die Einsendung der Ergebnisse verantwortlich. Bei Versäumnis erfolgt ein Abzug von einem Punkt. Die Ergebnisse sollen nach Möglichkeit in der zuständigen Tagespresse veröffentlicht werden.
4. Wertung und Aufstieg
4.1 Die Wertung erfolgt nach dem Punktesystem 2-1-0.
Diese Regelung wird auch bei schuldhaftem Nichtantreten
einer Mannschaft angewendet. Die nichtschuldige
Mannschaft erhält 2 Punkte und als Ringgutschrift den
gerundeten Durchschnitt der bisher erreichten Ringe. Ist für die Mannschaft noch keine Ringsumme vorhanden (1. Kampf), so wird das Ringergebnis des nächstfolgenden Wettkampfes verwendet. Sollte am Ende der Runde eine unktgleichheit entstanden sein entscheidet die Gesamtringzahl über die Plazierung.
4.2 Der Jahresrundenwettkampfsieger jeder Gruppe steigt
nach einem eventuellen Qualifikationskampf in die
nächsthöhere Klasse auf. Der Gruppenletzte bzw. die
Gruppenletzten steigen ab.
4.3 Tritt eine Mannschaft zu einem der festgesetzten
Wettkämpfe nicht an, so wird sie beim ersten Mal durch den
nach Punkt, l dafür Zuständigen schriftlich verwarnt. Sollte
sich dieses wiederholen, wird die Mannschaft aus den
laufenden Wettkämpfen herausgenommen. Die Mannschaft
steigt ab.
4.4 Mannschaften, die bei Aufstiegskämpfen zur Bezirksrunde mit ihrem Ergebnis 5% unter dem Jahresdurchschnitt ihrer Mannschaft bleiben, steigen ab. Diese Regelung gilt auch, falls ein Gruppensieger den Aufstieg oder die Teilnahme an einem Qualifikationskampf verweigert.
4.5 Will eine Mannschaft aus ihrer bisherigen Klasse freiwillig ausscheiden gilt sie als aufgelöst.
4.6 Der Aufstiegskampf in die Bayernliga (BayL) wird mit 5 Schützen geschossen. Die Mannschaft, welche die Teilnahme am Aufstiegskampf zur Bayernliga verweigert, darf im darauffolgenden Jahr am Aufstiegskampf nicht teilnehmen. Der Nächstplazierte nimmt dann am Aufstiegskampfteil. Ein 5. vereinsfremder Schütze kann die Mannschaft beim Aufstiegskampfergänzen, sofern er eine Absichtserklärung abgibt, in der er sich verpflichtet, im Falls des Aufstieg in der folgenden Saison für den betreffenden Verein zu starten. Eine Mannschaft muß immer mit 5 Startern antreten. Zu diesem Aufstiegskampf sind folgende Mannschaften berechtigt:
BayL Nord-West je 2 Mannschaften Bez. Ufr + Bez.
Mfr, BayL Nord-Ost je 2 Mannschaften Bez. Ofr + Bez. Opf
OSB, BayL Süd-West 4 Mannschaften Bez. Schw + 2
Mannschaften Bez. Obb-West + 2 Mannschaften Bez.
München, BayL Süd-Ost je 4 Mannschaften Bez. Ndb + Bez.
Obb-Ost. (siehe auch Ligaordnung der Bayernligen 7.3)
Die Bezirke regeln die Starterlaubnis für den Aufstiegskampf. Hat ein Verein den Aufstiegskampf mitgeschossen so kann dieser im Falle eines Aufstiegs die Mannschaft nicht mehr zurückziehen.
5. Kampfgericht
Zur Entscheidung über Einsprüche wird ein Kampfgericht bestellt.
Seine Beisitzer werden von der Sportleitung des zuständigen Gaues, Bezirkes oder Landesverbandes ernannt. Erklärt sich ein Mitglied eines Kampfgerichtes für befangen, so bestimmt der zuständige Sportleiter für diesen Fall einen Vertreter. Bei allen unter der obersten Gauliga (Gauklasse) schießenden Klassen ist auch die Berufung beim zuständigen Gau einzulegen.
5.1 Gegen die von den Mannschaftsführern abgezeichneten
Ergebniszettel kann kein Wertungseinspruch mehr erhoben
werden. Bei allen anderen Einsprüchen endet die Frist eine
Woche (Poststempel) nach dem jeweiligen Wettkampf.
Einsprüche, einschließlich Einspruchsgebühr, erfolgen
schriftlich an den zuständigen Rundenwettkampfleiter.
Dieser beantragt beim Sportleiter die Einberufung des
Kampfgerichtes. Die Einspruchsfrist bei den Aufstiegs- oder Endkämpfen endet 20 Minuten nach Aushang der Ergebnisse.
5.2 Die Protestgebühr beträgt auf Gauebene 40.- Euro, auf Bezirksebene 80.- Euro und auf Landesebene 110.- Euro. Die Protestgebühr bei Aufstiegs- oder Endkämpfen legt der Veranstalter fest. Für eine Berufung ist die doppelte Protestgebühr zu entrichten.
5.3 Gegen die Entscheidungen der Kampfgerichte der Gaue
(hier nur die oberste Gauliga oder Gauklasse) und der
Bezirke kann innerhalb von 14 Tagen Berufung eingelegt
werden.
5.4 über eine Berufung gegen die Entscheidung eines
Gaukampfgerichtes (hier nur die oberste Gauliga oder
Gauklasse) entscheidet ein von der Bezirkssportleitung
ernanntes Berufungsgericht endgültig. über eine Berufung
gegen die Entscheidung eines Bezirkskampfgerichtes
entscheidet ein von der Landessportleitung ernanntes Berufungsgericht endgültig.
über Einsprüche beim Aufstiegskampf zur Bayernliga entscheidet das Kampfgericht der Bayernliga endgültig.
5.5 Bei sportlich unfairem Verhalten einzelner Mannschaften oder bei bewußtem Abblocken der laufenden Runde steht es dem zuständigen Gau-, Bezirks- oder Landessportleiter zu, Disziplinarmaßnahmen zu ergreifen. Diese können bis zum Ausschluß der betroffenen Mannschaften gehen.
6. Sonderregelungen
Die Bezirke können für ihre oberste Bezirksliga das Regelwerk der Bayernliga anwenden. Für alle weiteren Mannschaften der Bezirksligen (Bezirksklassen) und der obersten Gauliga (Gauklasse) die sich an den Rundenwettkämpfen des BSSB beteiligen, gilt die vorstehende Ordnung ohne jegliche Zusätze oder Sonderregelungen.
Ansprechpartner:
Gerhard Furnier
1. Landessportleiter
sowie alle Bezirkssportleiter


